KINDERRECHTE

Jeder Mensch ist in seiner Person einzigartig und wertvoll. Von Geburt an besitzt jeder eine eigene Würde und ist Träger von Rechten und Pflichten.

Kinderrechte zählen zu den Menschenrechten und beschreiben die angeborenen und unveräußerlichen Rechte eines jeden Kindes unter 18 Jahren. Diese wurden in der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen von 1989 verankert, da Kinder spezifische Rechte benötigen. Wir als Kindergarten sind für die uns anvertrauten Kinder verantwortlich. Wir nehmen die Kinder dabei als eigenständige Personen mit Rechten und Pflichten wahr und stärken den eignen Willen und die individuelle Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes.

Wir sind überzeugt, dass den Kindern die 40 Kinderrechte zu stehen, sie aber nur für sich und die eigenen Rechte einstehen können, wenn sie um die Rechte wissen. Daher ist es für uns von großer Bedeutung, dass wir diese mit den Kindern kind- und altersgerecht erarbeiten

  • Alle Menschen sind wichtig. Ich auch.
  • Ich habe das Recht ohne Angst zu leben. Niemand darf mir wehtun.
  • Ich habe das Recht, Hilfe zu bekommen, wenn ich mich nicht gut fühle oder ich krank bin.
  • Ich habe das Recht zu sagen, was ich denke. Allerdings darf ich niemand damit verletzen.
  • Ich habe das Recht mitzubestimmen und an Entscheidungen beteiligt zu werden.
  • Ich habe das Recht zu erfahren, was Erwachsenene für mich entscheiden.
  • Ich habe das Recht zu spielen und ich habe das Recht mich auszuruhen.
  • Ich habe das Recht, mit anderen Kindern zusammen zu sein.
  • Ich habe das Recht, viele Dinge zu lernen.

 

Unserem pädagogischen Auftrag liegt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu Grunde. Somit kommen wir mit dem § 13, Abs. 6, unserem Auftrag nach, und arbeiten partizipativ und geben den Kindern, alters- und entwicklungsgerecht, Mitentscheidungsmöglichkeiten bei allen sie betreffenden Angelegenheiten. Ebenso setzen wir die Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention beschrieben sind, um.

 

Kinder haben das Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit: 

· Damit dies möglich ist, bringen Sie Ihr Kind bitte morgens bis 8.45 Uhr in den Kindergarten. Danach wird die Eingangstür geschlossen, damit zum einen, verschiedene Angebote für die Kinder ohne Unterbrechung stattfinden können, und zum anderen, das Freispiel der Kinder auf weitere Räumlichkeiten der Kita ausgeweitet werden können.

· Von 12.00-13.00Uhr ist die Abholzeit sowie ab 14.00Uhr. Zwischen 13.00-14.00 Uhr findet die Ruhephase statt, die sehr wichtig für die Kinder ist. Somit ist in dieser Zeit das Abholen nur in Absprache möglich. 

Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit, auf Mitbestimmung und Beteiligung:

· Für den Kindergartenalltag sollte Ihr Kind Kleidung tragen, welche während der vielseitigen Angebotsstruktur der Kita, schmutzig werden darf und beim Waschen evtl. nicht richtig sauber wird (Fingerfarbe, Klebe, Matsch, oder ähnliches).

· Die Fachkräfte entscheiden gemeinsam mit den Kindern, je nach Wetterlage, ob für das tägliche Spiel im Freien die Matschhose, Stiefel, Mütze, Schal oder Jacke angezogen werden (Beispiel: morgens sind es 5 Grad und mittags 10 Grad und sonnig). Hier haben die Fachkräfte die aktuelle gesundheitliche Befindlichkeit der Kinder im Blick. Wir legen allerdings viel Wert darauf, dass die Kinder eigene Erfahrungen im Umgang mit dem Wetter machen können und auch hier ihr Recht auf eine eigene Meinung und Mitbestimmung gewahrt wird. 

Kinder haben das Recht auf gesundes Essen:

· Bei der Gestaltung unseres Speiseplans für das Frühstück und das tägliche Mittagessen orientieren wir uns nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und berücksichtigen auch hierbei das Recht der Kinder auf gesunde Ernährung und Entwicklung. 

Kinder haben das Recht auf Erholung:

· Alle Kinder, die nach dem Mittagessen nicht abgeholt werden, haben die Möglichkeit sich in einem Ruheraum (Spatzennest) auszuruhen. Wenn Kinder dabei einschlafen, dann dürfen sie weiterschlafen. U3 Kinder legen sich im Spatzennest in ihr Bett zum Schlafen. Hier achten wir auf den Schlafzyklus der Kinder (dieser kann, je nach Alter, zwischen 60 und 100 Minuten liegen). 

· Die Kinder werden in dieser Zeit nicht geweckt. Das „sanfte Wecken“ nach dem Schlafzyklus, gestalten die Fachkräfte kindgerecht. Nach dem Schlafen /Ruhen können sich die Kinder wieder in den Funktionsbereichen beschäftigen und spielen. Informationen zum Schlafverhalten von Kindern können wir Ihnen gerne aushändigen.

Kinder haben das Recht auf Gesundheit und Fürsorge:

· Kranke Kinder müssen sich zu Hause auskurieren. Ein Kindergartentag ist für kranke oder angeschlagene Kinder sehr anstrengend. Sollten Fachkräfte dieses bei Ihrem Kind beobachten, werden Sie direkt benachrichtigt und müssen Ihr Kind abholen. Dadurch vermeiden wir weitere Ansteckungen, sowohl bei den Kindern als auch beim Personal.

Kinder haben das Recht auf Schutz vor medialer Öffentlichkeit:

· Wir möchten die Privatsphäre der Kinder schützen und weisen darauf hin, dass das Fotografieren in der Kita nur dem pädagogischen Personal (mit Einverständniserklärung der Eltern) obliegt. 

· Die Nutzung Ihres Handys bitten wir, vor allem aus pädagogischer Sicht, während des Aufenthaltes in der Kita (auch in Bring- und Abholsituationen), zu vermeiden.

Gespräche zwischen Eltern und Fachkräften:

· Ein respektvoller Umgangston sollte selbstverständlich sein und bildet die Grundlage einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem pädagogischen Personal. Bitte suchen Sie bei Ungereimtheiten das direkte Gespräch mit den Fachkräften, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

Informationspflicht:

· Bitte beachten Sie möglichst täglich die Aushänge an der Eingangstür, mögliche Elternbriefe im Fach Ihres Kindes, sowie die Nachrichten in der Stay Informed App!

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