INKLUSION
Jedes Kind ist anders, jedes Kind ist einzigartig. Wir sind alle gleichwertig, aber dennoch individuell.

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Inklusion ist ein Menschenrecht.
Gender, Diversität und gelebte Inklusion
Wir leben eine Pädagogik der Vielfalt, die ein erkennbares Merkmal des gelebten christlichen Menschenbildes ist und sich an der Bedarfslage aller Kinder orientiert. Es geht um die Realisierung gemeinsamen Spielens, Lernens und einer individueller Entfaltung sowie um eine möglichst umfassende Teilhabe aller Kinder am Alltag der Tageseinrichtung. Inklusion verstehen wir als Aufgabe der Gesellschaft, die äußeren Umstände, Strukturen und Gegebenheiten so anzupassen, dass alle Menschen gleichermaßen teilnehmen können. Keinesfalls muss sich der betroffene Mensch einschränken, verzichten oder anpassen.
Mit der Inklusion verfolgen wir das Ziel, dass sich alle Kinder und Erwachsene bei uns wohlfühlen und ohne Einschränkungen zurechtfinden können. Somit möchten wir, dass keine Beeinträchtigung einen Menschen darin benachteiligt Teil unserer Kitagemeinschaft zu sein.
Ausgestaltung der inklusionspädagogischen Arbeit in unserer Kita
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne besondere Förderbedarfe – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. Jedes Kind wird in seiner Gesamtheit von uns angenommen und akzeptiert. Die Möglichkeit zur Teilhabe aller Kinder, mit Entwicklungsverzögerungen und/oder anderer individueller Förderbedarfe, vermittelt allen beteiligten Erwachsenen und Kindern gleichermaßen das unbedingte Erfahren von Verständnis, Solidarität und Akzeptanz des „anders sein“.
Im gemeinsamen Erleben des Tagesablaufes entwickeln alle Kinder mit sanfter Unterstützung der Mitarbeitenden das Gefühl dafür, dass jeder Mensch einzigartig und etwas besonderes ist und individuell über besondere Talente, Wahrnehmungen und Stärken verfügt, welche er in die Gemeinschaft mit einbringt.
Wir bestärken die Kinder von Beginn an den Blick nicht auf „schwarz oder weiß“, oder „Mädchen und Junge“ zu lenken, sondern versuchen ihnen in ihrem Denken und Fühlen die nötige Freiheit zu geben. Dies setzen wir durch genderneutrale Handlungsweisen in dem Alltag um. Jedes Kind ist mit all seinen Gefühlen und Wahrnehmungen ernst zu nehmen.
So wird durch den selbstverständlichen Umgang das Entstehen möglicher Berührungsängste, Vorurteile und Unsicherheiten im Umgang mit den verschiedensten Menschen bereits im frühen Kindesalter verhindert.
Die Kinder, die auf Grund verschiedenster Faktoren eine andere Entwicklung durchleben/ durchlebt haben, haben in unserer Einrichtung die Möglichkeit, Elementarerfahrungen zu machen, soziale Kontakte in ihrem Wohnumfeld aufzubauen und zu vertiefen, sowie durch das gemeinsame Spiel mit pädagogischen Fachkräften und anderen Kindern, Förderung und Bildung in individuellem Umfang zu erhalten.
Damit Kinder mit gravierenden Entwicklungsauffälligkeiten und/oder –Verzögerungen sowie anderer individueller Förderbedarfe durch uns eine optimale Förderung ggf. mit zusätzlicher integrativer Unterstützung erhalten können, ist es sinnvoll, dass wir bereits bei der Anmeldung, oder bei der Aufnahme des Kindes von den Eltern, soweit dies bereits aufgefallen ist, entsprechende Informationen über das Kind erhalten. Konkret bedeutet dies für unsere Einrichtung zusätzlich, dass wir mindestens eine pädagogische Fachkraft, je nach Anzahl der bewilligten Kinder mit besonderen Förderbedarfen (§ 99 SGB XII) beschäftigen, welche die Kinder und deren Familien auf die unterschiedlichste Art begleiten und betreuen. Sie ist Ansprechpartner/ Fallmanagerin bei Unklarheiten und zuständig für die Kommunikation mit den jeweiligen Fachstellen, wie z. B. dem LWL, den Frühförderstellen, den Therapeuten usw. Durch den engen Austausch, sowohl mit den Eltern, als auch mit dem gesamten Kollegium, können sich Förderbedarfe herausstellen, welche die Einrichtung zum Handeln zwingen und eine intensive Begleitung und Förderung ermöglichen.
Hier ist die Fachkraft von dem ersten Schritt der Antragsstellung, über das Erstellen von Teilhabe- und Förderplänen, als auch die Begleitung im Alltag zuständig. Ebenfalls ist es ihre Aufgabe das gesamte Team in die Arbeit und die damit verbundenen Aufgaben miteinzubinden. Im nächsten Textabschnitt beschreiben wir kurz, die Unterschiede der zu erbringenden heilpädagogischen Leistungen.
Heilpädagogische Leistungen
Nach § 79 SGB IX können wir, gemeinsam mit den Eltern, heilpädagogische Leistungen für förderbedürftige Kinder beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) beantragen. Diese beinhalten direkte und indirekte Leistungen. Handlungsweisend sind für uns die Vorgaben des LWLs. Die Vorgaben sind im Landesrahmenplan § 113 SGB IX geregelt.
Unser Träger hat für all seine Einrichtungen das LWL-Modell „Zusatzkraft“ gewählt. Im Modell „Zusatzkraft“ kann die Einrichtung zusätzliche Fachkraftstunden für die inklusive Arbeit mit Kindern mit (drohender) Behinderung erhalten. Die inklusionspädagogische Fachkraft übernimmt zudem das Fallmanagement für das ihr zugewiesene Kind.
- Die indirekten Leistungen werden im Fallmanagement geregelt. Hierzu gehören: Die Verantwortung für die konkreten Leistungen am Kind, wie z.B. die Umsetzung der konkreten Förderziele in der Kita
- Die Erstellung Teilhabe- und Förderplan (Ermittlung und Planung der Teilhabeziele in der Kita)
- Die Dokumentation / Fortschreiben der Teilhabe- und Förderpläne
- Die Elterngespräche
- Die Information und Vernetzung innerhalb des Teams zu Behinderungsbildern und zum Umgang mit dem Kind im Alltag der Kita
- Die Pflege der interdisziplinären Kontakte
Als direkte Leistung sichert die inklusionspädagogische Fachkraft die Teilhabe des Kindes am Kitaalltag, initiiert, dass Barrieren abgebaut werden, und unterstützt die soziale Einbindung des Kindes in die jeweilige Peergroup. Sie arbeitet alltagsintegriert, in Kleinstgruppensettings und in der Eins-zu-Eins Begleitung, setzt die Zielvereinbarungen laut Teilhabe- und Förderplan um, überprüft diese regelmäßig und schreibt sie fort. Die inklusionspädagogische Fachkraft arbeitet eng mit dem Gesamtteam zusammen. Im Fallmanagement wird jährlich eine separate Bildungsdokumentation für das jeweilige Kind angefertigt und es wird dafür Sorge getragen, dass die Sorgeberechtigten regelmäßig eingebunden werden. Die inklusionspädagogische Fachkraft regt zudem zu einem interdisziplinären Austausch an.
Um all den anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden, ist es auch dem Träger ein großes Anliegen, dass diese Fachkräfte über zusätzliche und fachspezifische Qualifikationen verfügen. Somit ermöglich er regelmäßige Fort- und Weiterbildungen. Eine Teilnahme an den betriebsinternen inklusionspädagogischen Arbeitskreisen ist ebenfalls verpflichtend. Die Einstellung von Heilpädagogen/innen oder ähnlichen Berufszweigen ist ebenfalls von großem Vorteil.
Inklusionspädagogische Fachkräfte
Die Inklusionsfachkräfte sind keine regulären pädagogischen Fachkräfte, da die Stunden nicht über den Kibiz-Schlüssel, sondern über das Landesjugendamt finanziert werden. Dabei erhalten wir die Stunden nach Antragsstellung durch das Modell Zusatzkraft, sodass sich die Anzahl aus den bewilligten Inklusionsanträgen ergibt. Die Personalstunden sind dementsprechend primär für die Arbeit mit den Inklusionskindern vorgesehen.