BILDUNGSGRUNDSÄTZE

2009 startete das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration und das Ministerium für Weiterbildung eine neue Offensive zu den Grundsätzen der Bildungsförderung für Kinder im Alter von null bis zehn Jahren für Kindertagesstätten und Schulen im Primarbereich in NRW. Der Begriff Bildung umfasst dabei nicht nur die Aneignung von Wissen. Vielmehr geht es darum, Kinder in sensorischen, motorischen, emotionalen, ästhetischen, kognitiven, sprachlichen und mathematischen Entwicklungsbereichen zu begleiten und zu fördern.

 

Die Bildungsgrundsätze des Landes NRW sind Inhalt unserer täglichen erzieherischen und pädagogischen Arbeit.

 

Die zehn Bildungsbereiche:

 

  1. Bewegung (Differenzierung von Wahrnehmungserfahrungen)
  2. Körper, Gesundheit, Ernährung
  3. Sprache und Kommunikation
  4. Sozial-kulturelle Bildung
  5. Musisch-ästhetische Bildung
  6. Religionspädagogik
  7. Mathematische Bildung
  8. Naturwissenschaft-technische Bildung
  9. Ökologische Bildung
  10. Medienerziehung
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