AUFNAHMEKRITERIEN
Aufnahmekriterien
Aufnahmekriterium | Punkte |
Geschwister | 3 Punkte |
Ausbildung oder Berufstätigkeit beider Personensorgeberechtigten | 2 Punkte |
Ausbildung oder Berufstätigkeit eines allererziehenden Elternteils | 2 Punkte |
Ausbildung oder Berufstätigkeit eines Personensorgeberechtigten | 1 Punkt |
Alleinerziehendes Elternteil | 1 Punkt |
Soziale Besonderheiten (Armut, Erkrankung eines Personensorgeberechtigten, Pflegekind) |
1 Punkt |
Erhöhter Förderbedarf / Inklusionsbedarf | 1 Punkt |
individueller Punkt | 1 Punkt |
Wohnort / Sozialraum | 1 Punkt |
Umzug eines Bestandkindes innerhalb des Trägerverbundes | 1 Punkt |
Warteliste |
Je nach Zeit 2 Jahre: 2 Punkte 3 Jahre: 3 Punkte |