AUFNAHMEKRITERIEN

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterium Punkte
Geschwister 3 Punkte
Ausbildung oder Berufstätigkeit beider Personensorgeberechtigten 2 Punkte
Ausbildung oder Berufstätigkeit eines allererziehenden Elternteils 2 Punkte
Ausbildung oder Berufstätigkeit eines Personensorgeberechtigten 1 Punkt
Alleinerziehendes Elternteil 1 Punkt
Soziale Besonderheiten
(Armut, Erkrankung eines Personensorgeberechtigten, Pflegekind)
1 Punkt
Erhöhter Förderbedarf / Inklusionsbedarf 1 Punkt
individueller Punkt 1 Punkt
Wohnort / Sozialraum 1 Punkt
Umzug eines Bestandkindes innerhalb des Trägerverbundes 1 Punkt

Warteliste

Je nach Zeit 
1 Jahr: 1 Punkt

2 Jahre: 2 Punkte

3 Jahre: 3 Punkte

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